Brokers Gin | 40% - 0,7L
Brokers Gin | 40% - 0,7L

Brokers Gin | 40% - 0,7L

Regular price
Sold out
Sale price
$13.90

SECTION 1 STORY

Tadellose klassische Gin-Kunst aus England

 

Broker's Gin wird in einer 200 Jahre alten Destillerie im Herzen Englands aus einem traditionellen Kupferkessel hergestellt. Das Rezept ist dabei so alt wie die Destillerie selbst. Während fast jede Woche irgendwo in der Welt ein neuer Gin entsteht, neue Zutaten gemischt werden und völlig neue Geschmacksrichtungen entstehen, folgt Broker's Gin keinen modernen Trends. Hier bleibt man Traditionell und folgt den Gründungsvätern, die viele hundert Jahre hinweg unschlagbar erfolgreich ihr Gin-Rezepte perfektioniert haben.

 

Englische Tradition verkörpert auch das Etikett und der Verschluss, einen Hut wie ihn 1930 Londons Aktienhändler trugen, was auch den Namen Broker’s erklärt. 2013 wurde Broker's Gin übrigens von der Kashrut Division-London Beth Din (KLDB) koscher zugelassen. Den Brokers gibt es übrigens auch mit 47 % Alkohol, für alle die es ein wenig komplexer möchten. Auszeichnungen: 2005 IWSC – Goldmedaille, 2013 ISW - Silber

SECTION 2 GESCHMACK

 

Geschmack 

Ein vierfach destillierter reiner Getreidegeist aus englischem Weizen wird mit zehn traditionellen Pflanzenstoffen destilliert und erzeugt einen Gin von hervorragendem Geschmack und Geschmeidigkeit. Auf 40% Vol. Alkohol reduziert, zeigt schon in der Nase was ihn ausmacht, ein Gespann aus Wachholderbeeren, Zitrusaromen und Koriander. Seine geringe Komplexität, seine leicht süßliche Würze und fein ölige Textur, bietet die ideale Grundlage für einen guten Gin und Tonic.

 


 

Botanicals 

Dominante Botanicals | Wacholder, Koriander

 

Sonstige | Angelikawurzel, Cassia-Rinde, Zimtkassie, Süßholz, Lakritz, Orange, Wacholder, Zitrone, Iris Germanica, Muskatnuss

 


 

Perfect Serve

Eignet sich gut für einen Dry Martini oder als Gin&Tonic mit Fever Tree Indian Tonic Water

 

SECTION 3 HERKUNFT 

 

Broker's Gin Ltd, One Crown Square, Church Street East, Woking, Surrey, GU21 6HR, UK
SECTION 4 

Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich