SECTION 1 STORY
Double Gold Medaille für einen königlich‐leuchtendem blauen Gi
Ein geschmackliches Wunder aus Amerika, welches Gin Kenner zu schätzen wissen. Der Bluecoat Gin ist nicht nur ein optisch einmaliger Gin, sondern verzückt die Sinne auch mit seinem aromatisierenden, komplexen Geschmack. Normalerweise ist die Optik einer Flasche niemals viele Worte wert, auch wenn viele Gin Marken Hingabe in das Flaschendesign stecken. Anders beim Bluecoat Gin, der zweifelsohne zu den optisch markantesten Sorten überhaupt zählt. Die Flasche im leuchtenden Blau ist elegant, einprägsam und weiß mit erlesenen Fakten die Gin‐Kenner zu begeistern.
Der Bluecoat American Dry Gin gewann im Jahr 2013 als bester Gin überhaupt den Double Gold Medal Award. Das mag zum einen natürlich an dem Design der Flasche liegen – aber auch der Geschmack ist elegant, edel und weiß mit einigen Zutaten zu begeistern. Beim Bluecoat American Dry Gin geben sich exotische und typische Zutaten die Ehre und sorgen gemeinsam für einen wohldosierten Gin. Der Gin ist fünffach destilliert und wird in der Copper‐Pot‐Still‐Methode hergestellt. Diese Art der Herstellung ist einzigartig und gibt es in der Weise kein zweites Mal.
SECTION 2 GESCHMACK
Geschmack
Der Bluecoat Gin ist erfrischend, wirkt elegant und leicht, aber auch mild. Beim Bluecoat American Dry Gin stehen Wacholder und Zitrusfrüchte klar im Fokus und übernehmen die geschmackliche Dominanz. Hinzu gesellen sich Angelikawurzel und Koriandersamen. Geschmacklich tritt der Bluecoat American Dry Gin mit einer milden Eleganz auf und begeistert den Gaumen mit seiner Komplexität. Beim Tasting entfaltet der Gin seine ganze Klasse und gerade gekühlt ist diese edle Spirituose ein herrliches Meisterwerk für schöne Abende mit den Liebsten.
Botanicals
Dominante Botanicals | Wacholder, Zitrusfrucht Koriander, Angelikawurzel
Sonstige | Koriander, Angelikawurzel
Perfect Serve
Als Gin&Tonic mit Fever Tree Indian Tonic Water
SECTION 3 HERKUNFT
SECTION 4
Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich